Freizeit - Unfallversicherung
Längerer Urlaub und kürzere Arbeitszeit bringen mehr Freizeit. Mehr Freizeit heißt aber auch mehr Unfälle, ob auf der Urlaubsfahrt, beim Bergsteigen, beim Skilaufen oder beim Schwimmen. Die Freizeitunfallversicherung wird ab dem 11. Oktober 1997 in der IGBCE für alle Mitglieder gewährt.
1.
Antragsvoraussetzung für Freizeit - Unfallversicherung
Für das Mitglied muß
a) eine mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in der IGBCE bzw. vorher in einer anerkannten Einzelge-werkschaft bestehen,
b) eine satzungsmäßige Beitragszahlung gewährleistet sein und
c) es darf kein Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten bestehen.
2.
Umfang des Versicherungsschutzes
a) Versichert ist jeder Unfall, des sich während der Freizeit, also außerhalb des direkten Weges nach und von der Arbeitstätte ereignet und der mindestens einen 48 - stündigen (an drei Kalendertagen) Kranken-hausaufenthalt verursacht oder eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (Invalidität) befürchten läßt oder den Tod zur Folge hat.
b) Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
c) Die Benutzung von Flugzeugen bei Reise- und Rundflügen ist mitversichert.
3.
Leistungen der Freizeit - Unfallversicherung
a) Unfall - Krankenhaustagegeld
Ein Unfall - Krankenhaustagegeld wird für jeden Freizeitunfall mit der Folge eines stationären Krankenhausaufenthaltes in Höhe des 30-fachen Monatsbeitrags als einmalige Entschädigung gewährt. Höchstens dürfen jedoch 52,00 € pro Tag der stationären Behandlung gezahlt werden.
Voraussetzung für die Zahlung des Krankenhaustagegeldes ist, daß das Mitglied wegen eines außerberuflichen Unfalls mindestens 48 Stunden (an drei Kalendertagen, da Aufnahme- und Entlassungstag jeweils als ein Kalendertag gerechnet werden) in einem Krankenhaus Aufnahme gefunden hat.
Kein Krankenhaustagegeld wird bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Kuranstalten und Heilstätten gezahlt.
b) Invalidität - Entschädigung
Die Invaliditätsentschädigung wird in einer Höhe des 500-fachen Monatsbeitrages - mindestens aber 2.500,00 DM - als einmalige Entschädigung bei Ganzinvalidität, bei Teilinvalidität von mindestens 20% der dem Grad der Invalidität entsprechender Teil.
Ansprüche auf Invalidität - Entschädigung müssen durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens begründet sein.
Für Rentner, die nicht mehr in Arbeit stehen und Rentenbeiträge zahlen, ist eine Invalidität - Entschädigung ausgeschlossen (Ausnahme Rentner, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und Vollbeiträge entrichten).
c) Todesfall Entschädigung
Die Todesfallentschädigung wird in Höhe des 200-fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes gewährt.
Als Monatsbeitrag gilt der Durchschnittsbeitrag, der sich aus den letzten zwölf Monaten ergibt.
4.
Einschränkende Merkmale
a) Während einer beitragsfreien Zeit ruht der Versicherungsschutz (z. B. Wehr- o. Zivildienst, Bezug Erziehungsgeld. Der Versicherungsschutz kann bei entsprechender Beitragszahlung auch aufrecht erhalten werden.
b) Wird die Todesfall - Entschädigung aus der Freizeitunfall - Versicherung gewährt, besteht kein Anspruch mehr auf Hinterbliebendenbeihilfe.
c) Risiko - Sportarten wie z. B. Fallschirmspringen sind nicht versichert.
5.
Beantragung von Versicherungsleistungen
Die Beantragung von Versicherungsleistungen muß immer über die zuständige Bezirksleitung vorgenommen werden.
Zur Beantragung von Versicherungsleistungen liegen zwei Formulare bei
a) Unfallmeldung
b) Bericht über Unfalltod
Die erforderlichen Formulare sind in der zuständigen Bezirksleitung abzufordern.